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Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Unfall

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Vermögensverlust bei Invalidität kann hohe Kosten für Spezialtherapien und Umbaumaßnahmen zu Hause (Bad, Treppenhaus, ggf. Auto) zur Folge haben. Diese Aufwendungen werden nicht durch staatliche Leistungen übernommen.

Einkommens­verlust

Arbeitsunfähigkeit, die auf Grund von Invalidität länger als 6 Monate dauert, kann zu einem deutlichen Einkommensverlust führen. Dieses geringere Einkommen hat starke Auswirkungen auf Ihren Lebensstandard.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Bei Invalidität durch Arbeitsunfälle oder durch Berufskrankheiten oder andauernder und hoher Invalidität durch Freizeitunfälle. Unfallopfer haben in Österreich immer Ansprüche auf medizinische Versorgung und Rehabilitation. Anders ist es jedoch bei der Invalidität: Anspruch auf Invaliditätsrente besteht nur aus Folge von Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten. Darüber hinaus gibt es bei hoher Invalidität (Invaliditätsgrad >50%) von langer Dauer (>6 Monate) eine Berufsunfähigkeitspension. Diese gilt sowohl in Folge von Arbeits- als auch Sport-, Heim- und Freizeitunfällen.

Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Unfallopfer haben in Österreich immer Ansprüche auf medizinische Versorgung und Rehabilitation.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Pensions­lücke

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Das Lebensrisiko Pensionslücke wirkt sich nicht auf Ihr Vermögen aus.

Einkommens­verlust

Nach Beendigung der aktiven Berufslaufbahn beginnt die Alterspension und somit wird kein Gehalt vom Arbeitgeber mehr bezogen.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Ab Beginn der Alterspension erhalten Sie vom Staat 14 Pensionszahlungen pro Jahr. Die Höhe der Pension ist abhängig von Ihrem persönlichen Pensionskonto (Höhe und Anzahl der Einzahlungen).

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Erkrankung

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Vermögensverlust bei langanhaltender Erkrankung entsteht durch Kosten für zusätzliche Therapien und ggf. medizinische Geräte, sowie zusätzliche Hilfe im Haushalt. Bei langanhaltender Pflegebedürftigkeit wird verwertbares Vermögen herangezogen, um zusätzliche Kosten, die nicht durch Einkommen und Pflegegeld bedient werden können, zu decken.

Einkommens­verlust

Berufsunfähigkeit kann zu einem deutlichen Einkommensverlust führen. Für Selbstständige kann schon ab dem ersten Krankheitstag ein Einkommensverlust entstehen.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Anfangs zahlt der Dienstgeber volles Gehalt (6-12 Wochen, abhängig von Dauer des Dienstverhältnisses). Dann übernimmt der Staat, die Entgeltfortzahlung ist jedoch etwas geringer. In Österreich ist jeder Berufstätige (und deren Angehörigen) staatlich krankenversichert. Bei einem ständigen Pflegebedarf für mind. 6 Monate und monatlich mehr als 65 Stunden gewährt der Bund – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs – Pflegegeld in sieben Stufen.

Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Die Krankenversicherung garantiert die medizinisch erforderliche Behandlung und erstattet den Versicherten (voll oder teilweise) die Kosten für medizinische Leistungen und notwendige Heilbehelfe. Im Falle eines langanhaltenden Pflegebedarfs und damit verbundenen hohen Kosten (z.B. Heim) die nicht durch Einkommen, zugesprochenes Pflegegeld und allfälliges verwertbares Vermögen gedeckt werden können, kommt meist der Sozialhilfeträger für den Restbetrag auf. Dieser versucht aber bei nahen Angehörigen (Ausnahme: Kinder) Regress zu holen.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Ableben

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Vermögensverlust in Form von Beerdigung- oder ggf. Überführungs- und Bergungskosten können anfallen.

Einkommens­verlust

Tod führt zu einem kompletten Einkommensverlust.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Witwen-/Witwerpension und Waisenpension
Nach einem Todesfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bereits einen Pensionsanspruch hatte oder infolge eines Arbeitsunfalls verstarb. Die Höhe der Unterstützung ist auch vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig.
Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf eine Pension von bis zu 60% der Alterspension der Verstorbenen.
Halbwaisen haben Anspruch auf 25% der Alterspension des verstorbenen Elternteils, bis sie 18 Jahre alt sind, oder bis 27 Jahre, wenn sie sich in Ausbildung befinden.

Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Achtung, keine staatlichen Leistungen für Einmalkosten.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Natur­gefahren

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Vermögensverlust entsteht durch Schäden für Ihr Zuhause und ggf. KFZ. Die Naturkräfte Hagel, Sturm, Feuer, Hochwasser und Erdbeben haben unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeiten für Ihren Wohnort und verursachen unterschiedlich hohe Schäden.

Einkommens­verlust

Das Lebensrisiko Naturgefahr wirkt sich nicht auf Ihr Einkommen aus.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Eine Bundeszuständigkeit für die Hilfe nach Naturgefahren gibt es in der Verfassung nicht. Bei Katastrophen helfen die Bundesländer bei der Behebung der Schäden. Zusätzlich gibt es private Organisationen, die rasch und unbürokratisch Hilfe anbieten. Entstehen Ihnen durch Naturgefahren Schäden, haben Sie eventuell Anspruch auf Zahlungen aus dem Katastrophenfonds. Jedes Bundesland hat dazu eigene Richtlinien.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Arbeits­platz­verlust

Risiko-Relevanz

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Das Lebensrisiko Arbeitsplatzverlust wirkt sich nicht auf Ihr Vermögen aus.

Einkommens­verlust

Ein Arbeitsplatzverlust führt zu einem kompletten Einkommensverlust.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Ggf. Arbeitslosengeld und Umschulungsgeld Ein Nicht-Selbstständiger hat Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Die Höhe ist abhängig vom Beantragungszeitpunkt und entspricht grundsätzlich 55% des im letzten oder vorletzten Jahres bezogenen Nettogehalts. Abhängig vom Lebensalter und der Dauer der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung beträgt die Bezugsdauer 5-12 Monate. Kostenübernahmen für Umschulungen können ebenfalls gewährt werden. Selbstständige haben in geringem Umfang die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Kriminalität

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Vermögensverlust entsteht durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus des Zuhauses und ggf. KFZs.

Einkommens­verlust

Das Lebensrisiko Kriminalität wirkt sich nicht auf Ihr Einkommen aus.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Einkommensverlust:

Einkommensausfall durch Verletzung von Leib und Leben werden wie in den Lebensrisiken Unfall und Erkrankung vom Gesundheitssystem getragen.

Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Achtung, keine staatlichen Leistungen für Einbruch, Diebstahl und Vandalismus.

Risiken & Schäden des
Lebensrisikos Rechts­streit

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Risiko für

Vermögensverlust

Risiko für

Einkommensverlust

Ausgleich durch

Staatliche Leistungen

Vermögensverlust

Ein Rechtsstreit kann zu sehr hohen Kosten führen, insbesondere wenn er vor Gericht ausgetragen werden muss. Abhängig von der Art des Falles und des Streitwertes werden die Kosten der Anwälte und des Gerichts bestimmt. Im Falle einer Prozessniederlage sind auch die Kosten der Gegenseite zu tragen.

Einkommens­verlust

Ein Rechtsstreit hat keine direkten Auswirkungen auf Ihr Einkommen.

Staatliche Leistungen
Absicherung gegenüber Vermögensverlust:

Einige öffentliche Organisationen bieten unparteiliche und meist kostenlose Verfahrensunterstützung und Rechtsbeistand. Im Bereich Verbraucherschutz dienen insbesondere die acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen im Bereich Wohnrecht, Telekommunikation, Energie etc. als erste Anlaufstellen. Diverse Verbände und Wirtschaftsorganisationen vermitteln bei Streitigkeiten mit ihren Mitgliedern (z.B. Arbeiterkammer im Bereich Arbeitsrecht). Für den Bereich Familienrecht können als erste Anlaufstelle die durch den Bund geförderten Familienberatungsstellen bzw. in Wien auch die Servicestellen der MA 11 dienen. Auch vor Gericht kann es Unterstützung geben: Personen, die im Rahmen der gerichtlichen Verfahrenskosten den Unterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige gefährden würden, können Verfahrenshilfe beantragen. Dadurch sind sie (zumindest einstweilig) von diversen Gebühren befreit und bekommen unentgeltlich einen Rechtsanwalt beigestellt. Wird der Prozess verloren, müssen die Kosten der Gegenseite aber dennoch ersetzt werden.

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